Musikklassen.
Chorklassen an Realschule und Gymnasium.
Wir bieten in Klasse 5 sowohl an der Realschule als auch am Gymnasium ein Chorklassen-Konzept an. Die Kinder bilden so nicht nur eine Schulklasse, sondern sind gleichzeitig auch eine Chorgemeinschaft. Das gemeinsame Singen, das Aufeinander-Hören und Erleben von Klangschönheit verbindet die Kinder und fördert die Klassengemeinschaft. Das praktische Musizieren verschafft Ihrem Kind weitere Vorteile für seine schulische Entwicklung:
- Förderung der Konzentrationsfähigkeit
- Förderung des sozialen Verhaltens
- entspanntes Klassenklima
- Stärkung des Selbstwertgefühls
Am Gymnasium beginnen alle 5. Klassen mit dem Chorunterricht – welche Schüler:innen langfristig dabeibleiben, entscheidet sich im Laufe des ersten Schuljahres.
An der Realschule wählen Sie dieses Angebot bereits mit der Anmeldung aus. Da es hier auch ein Coaching in Kleingruppen bei Gesangslehrer:innen umfasst, erheben wir hierfür eine Jahresgebühr von 140 Euro.
Bläserklasse an der Realschule.
In einer Bläserklasse erlernen die Schüler:innen im regulären Musikunterricht das Spiel auf Orchester-Blasinstrumenten und musizieren von Anfang an als Orchester gemeinsam musizieren. Um eine hohe Unterrichtsqualität sicherzustellen, ist der Unterricht eine Kombination von Klassenunterricht und Instrumentalunterricht in kleinen Gruppen. Dieser ist in den regulären Musikunterricht integriert. Musikalische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Durch das gemeinsame Musizieren zeichnen sich die Bläserklassen oft durch ein gutes Klassenklima aus. Zudem ist die nachhaltige Steigerung der Konzentrationsfähigkeit durch das Erlernen eines Instrumentes wissenschaftlich belegt. So kann ein Kind auch in anderen schulischen Bereichen vom Musikunterricht in der Bläserklasse profitieren.
Woher kommen die Instrumente?
Alle Instrumente gehören der Schule und werden gegen eine Gebühr an die Schüler:innen vermietet. Für die Miete des Instruments und für den Instrumentalunterricht wird eine Gebühr von zusammen 440 Euro pro Schuljahr erhoben.
Die Anmeldung erfolgt zunächst für zwei Jahre (Klasse 5 und 6). Mit dem Eintritt in Klassenstufe 7 wird entschieden, ob ein Kind weiterhin in der Bläserklasse sein will oder ob es in den regulären Musikunterricht wechselt. Die gewohnte Klassengemeinschaft in anderen Fächern wird dadurch jedoch nicht aufgelöst.