Schulweg.
Der Weg zu uns.
Unsere Schule wird von Schüler:innen aus Ettenheim mit den Ortsteilen, den umliegenden Gemeinden und sehr vielen Schüler:innen aus der weiteren Umgebung, d.h. entlang der Rheinschiene zwischen Emmendingen und Lahr, aus der weitläufigen Gemeinde Freiamt und dem nördlichen Kaiserstuhl besucht.
Viele Schüler:innen legen den Schulweg mit dem Fahrrad zurück, daher gibt es auf dem Schulgelände großzügige überdachte Abstellmöglichkeiten; außerdem können abschließbare Fahrradboxen samt Ladestecker für e-Bikes gemietet werden.
Die Busschleife auf unserem Schulgelände ist in den Fahrplan des ÖPNV eingebunden, sodass alle Schüler:innen auch mit dem Bus (und zum Teil mit der Rheintalbahn) fahren können. Die Kosten hierfür werden zum Teil von den Landkreisen rückerstattet.
Die aktuellen Informationen zu allen Verbindungen finden Sie hier.
Außerdem finden Sie hier die Pläne für die Busse nach der 5. Stunde und nach der 6. Stunde.
Welche Fahrkarte benötigt mein Kind?
Welche Fahrkarte für Ihr Kind die beste Wahl ist, hängt von den individuellen Familien- und Lebensumständen ab. Eine Rolle können beispielsweise die Nutzung des Fahrrads in den Sommermonaten, unterschiedliche Wohnorte bei getrenntlebenden Eltern oder regelmäßige Fahrten außerhalb der Region spielen.
Grundsätzlich sind die günstigsten Fahrkartenangebote als Abonnement erhältlich. Bitte beachten Sie, dass Abonnements in der Regel mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten verbunden sind.
Für Schüler:innen mit Wohnsitz im Ortenaukreis kommen das D-Ticket JugendBW oder das SchülerAbo der TGO in Frage. Das D-Ticket JugendBW kostet derzeit 45 Euro pro Monat und liegt damit monatlich 6,50 Euro über dem Preis des SchülerAbos der TGO. Das SchülerAbo berechtigt zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des TGO-Verbundgebiets.
Für Schüler:innen außerhalb des Ortenaukreises empfehlen wir das D-Ticket JugendBW. Dieses Abonnement berechtigt nicht nur zur Fahrt zur Schule, sondern ermöglicht darüber hinaus die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in ganz Deutschland.
Für keines der genannten Abonnements ist eine Schulbescheinigung erforderlich. Das gewünschte Abonnement kann direkt und selbständig über die Homepage der TGO abgeschlossen werden.
Der Ortenaukreis bietet am Ende eines Schuljahres eine Rückerstattung von Kosten für Schüler:innen aus anderen Landkreisen an. Über die jeweiligen Verfahren und Regelungen informieren wir gegen Ende des Schuljahres in unserem Newsletter.
Susanne Sichler
Sekretariat und Verwaltung
– Sekretariat flexible Nachmittagsbetreuung
– Schulbücherverwaltung
– Fahrkartenrückerstattung (kreisgrenzenüberschreitender Schülerverkehr)
– Schulgeld
Telefonnummer: 0 78 22 89 28 – 502
